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Abfallwirtschaftliche Beratungen
Unsere Leistungen
Unsere Referenzen
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Abfallentsorgung von Abfällen aus einer medizinischen
Einrichtung im Auftrag des Bezirksamtes Prenzlauer Berg;
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Abfallwirtschaftliche Beratung der Tischlerei des
bischöflichen Ordinariats;
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Abfallwirtschaftkonzept für das Wenckebach-Krankenhaus;
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Ermittlung des Kosteneinsparpotentials im Kranken-
und Pflegeheim "Residenz Zehlendorf";
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Abfallwirtschaftliche Beratung einer Arztpraxis.
Minimierung Ihrer Abfallentsorgungskosten
Auf Grundlage bereits vorliegender Daten Ihrer Abfallentsorgungspraxis
und / oder einer Datenerhebung bezüglich des gesamten Abfall- und Wertstoffaufkommens
in Ihrem Unternehmen, analysieren wir das mögliche Kosteneinsparpotential.
Dabei werden folgende Varianten geprüft: Wechsel des Entsorgers, Minimierung
des Abfallaufkommens und Verbesserung des Abfall- und Wertstoff-Sammelsystems.
Verfahrensbevollmächtigte
für Sonderabfallentsorgung
In Ihrem Auftrag übernehmen wir für Sie als Verfahrensbevollmächtigte
alle Pflichten einer ordnungsgemäßen Sonderabfallentsorgung. Wir sind dann
befugt, alle für die Sonderabfallentsorgung relevanten Erklärungen und Formulare
bei der zuständigen Behörde einzureichen und die damit verbundene Verfahrenshandlung
vorzunehmen. Wir nehmen für Sie die Entsorgungsbestätigungen und Zuweisungen
entgegen und klären für Sie ggf. alle Probleme.
Abfallbilanzen
In Ihrem Auftrag erarbeiten wir Abfallbilanzen für
die SenSUT oder für in anderen Bundesländern zuständigen Behörden.
Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
In Ihrem Auftrag erarbeiten wir das jährlich zu erstellende
Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 3a LAbfG für die SenSUT oder für in anderen
Bundesländern zuständige Behörden.
Gestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
gemäß AbfBetrV nach § 55 KrWG für die Dauer eines Jahres
Folgende Leistungen werden im Rahmen dieser Tätigkeit
gemäß der gesetzlichen Anforderung erbracht:
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Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftgesetzes
und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sowie Erfüllung
erteilter Bedingungen und Auflagen insbesondere durch Kontrolle der Betriebsstätte
und der Art und Beschaffenheit der verwerteten und beseitigten Abfälle
in regelmäßigen Abständen, Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge
über Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel.
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Aufklärung der Betriebsangehörigen über Beeinträchtigungen
des Wohls der Allgemeinheit, welche von den Abfällen ausgehen können und
über Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung.
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Hinwirkung auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher
und abfallarmer Verfahren zur Vermeidung, ordnungsgemäßen und schadlosen
Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
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Erstattung eines jährlichen Berichts über die getroffenen
und beabsichtigten Maßnahmen an die Geschäftsführung.
Organisation der ordnungsgemäßen
Abfallentsorgung gemäß § 2 AbfG
Im Auftrag übernehmen wir für Sie die Erledigung aller
gesetzlichen und notwendigen Pflichten, die Sie als Abfallerzeuger haben.
Wir organisieren die Bereitstellung und Abholung von
Sammelcontainern für alle Abfallarten und Wertstoffe, selbstverständlich
unter Berücksichtigung des günstigsten Angebotes.