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Umweltbüro für Berlin-Brandenburg e.V.

   
  1. Abfallwirtschaftliche Beratungen

Unsere Leistungen

Unsere Referenzen

  • Abfallentsorgung von Abfällen aus einer medizinischen Einrichtung im  Auftrag des Bezirksamtes Prenzlauer Berg;

  • Abfallwirtschaftliche Beratung der Tischlerei des bischöflichen Ordinariats;

  • Abfallwirtschaftkonzept für das Wenckebach-Krankenhaus;

  • Ermittlung des Kosteneinsparpotentials im Kranken- und Pflegeheim  "Residenz Zehlendorf";

  • Abfallwirtschaftliche Beratung einer Arztpraxis.

Minimierung Ihrer Abfallentsorgungskosten

Auf Grundlage bereits vorliegender Daten Ihrer Abfallentsorgungspraxis und / oder einer Datenerhebung bezüglich des gesamten Abfall- und Wertstoffaufkommens in Ihrem Unternehmen, analysieren wir das mögliche Kosteneinsparpotential. Dabei werden folgende Varianten geprüft: Wechsel des Entsorgers, Minimierung des Abfallaufkommens und Verbesserung des Abfall- und Wertstoff-Sammelsystems.  

Verfahrensbevollmächtigte für Sonderabfallentsorgung

In Ihrem Auftrag übernehmen wir für Sie als Verfahrensbevollmächtigte alle Pflichten einer ordnungsgemäßen Sonderabfallentsorgung. Wir sind dann befugt, alle für die Sonderabfallentsorgung relevanten Erklärungen und Formulare bei der zuständigen Behörde einzureichen und die damit verbundene Verfahrenshandlung vorzunehmen. Wir nehmen für Sie die Entsorgungsbestätigungen und Zuweisungen entgegen und klären für Sie ggf. alle Probleme. 

Abfallbilanzen

In Ihrem Auftrag erarbeiten wir Abfallbilanzen für die SenSUT oder für in anderen Bundesländern zuständigen Behörden.

Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes

In Ihrem Auftrag erarbeiten wir das jährlich zu erstellende Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 3a LAbfG für die SenSUT oder für in anderen Bundesländern zuständige Behörden.  

Gestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß AbfBetrV nach § 55 KrWG für die Dauer eines Jahres

Folgende Leistungen werden im Rahmen dieser Tätigkeit gemäß der gesetzlichen Anforderung erbracht: 

  • Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sowie Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen insbesondere durch Kontrolle der Betriebsstätte und der Art und Beschaffenheit der verwerteten und beseitigten Abfälle in regelmäßigen Abständen, Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel.

  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, welche von den Abfällen ausgehen können und über Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung.

  • Hinwirkung auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren zur Vermeidung, ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.

  • Erstattung eines jährlichen Berichts über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen an die Geschäftsführung.

Organisation der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung gemäß § 2 AbfG

Im Auftrag übernehmen wir für Sie die Erledigung aller gesetzlichen und notwendigen Pflichten, die Sie als Abfallerzeuger haben.

Wir organisieren die Bereitstellung und Abholung von Sammelcontainern für alle Abfallarten und Wertstoffe, selbstverständlich unter Berücksichtigung des günstigsten Angebotes.

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